TÜV-EINTRAGUNGEN UND GARANTIEOPTIONEN
TÜV-ABNAHMEN UND ZULASSUNG
POGEA RACING ist seit 2006 beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Fahrzeug- und Teilehersteller registriert. Unsere Leistungssteigerungen und Fahrzeugkomponenten entwickeln wir unter Berücksichtigung der jeweils geltenden technischen, sicherheitsrelevanten und gesetzlichen Anforderungen. TÜV-Abnahmen bieten wir ausschließlich direkt an unserem Standort in Friedrichshafen an. Sofern für die jeweilige Modifikation eine Abnahme erforderlich und möglich ist, koordinieren wir die Begutachtung durch eine berechtigte Prüforganisation. Sie erhalten anschließend die erforderlichen Prüfunterlagen für die gegebenenfalls notwendige Änderung Ihrer Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle. Zum Schutz unserer Entwicklungsarbeit und vor missbräuchlicher Verwendung geben wir interne Gutachten, Prüfberichte und Entwicklungsdokumentationen grundsätzlich nicht heraus. Gesetzlich erforderliche Nachweise und Genehmigungsunterlagen bleiben hiervon unberührt. Die Abnahme erfolgt als optionaler, kostenpflichtiger Service nach vorheriger Vereinbarung. Umfang und Kosten richten sich nach Fahrzeug, Modifikation und Prüfaufwand.
EG-/EU-TYPENGENEHMIGUNGEN UND INTERNATIONALE ZULASSUNG
Bei sämtlichen Lieferungen ins Ausland liegt die alleinige Verantwortung für die Prüfung und Einhaltung der im jeweiligen Bestimmungsland geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Zulassung, Betriebserlaubnis, Emissionen, Geräuschverhalten und Verwendung der erworbenen Produkte, beim Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, sich eigenständig und vor dem Kauf über sämtliche nationalen Anforderungen, erforderlichen Genehmigungen, Prüfungen und Eintragungen zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen. POGEA RACING übernimmt keine Verpflichtung, die Zulassungsfähigkeit oder rechtliche Verwendbarkeit der Produkte außerhalb Deutschlands zu prüfen, nachzuweisen oder entsprechende ausländische Genehmigungen bereitzustellen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Eine Haftung von POGEA RACING für die fehlende Zulassungsfähigkeit oder unzulässige Verwendung der Produkte im jeweiligen Bestimmungsland ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche sowie ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften und Verpflichtungen bleiben unberührt.
Garantie- und Versicherungsoptionen
Über unsere Versicherungspartner können wir ergänzende Garantie- und Reparaturkostenversicherungen für serienmäßige und leistungsgesteigerte Fahrzeuge vermitteln, soweit entsprechende Tarife verfügbar sind. Je nach Fahrzeug, Leistungssteigerung und Versicherungsbedingungen können unter anderem Motor, Turbolader, Kompressor sowie Schalt- und Automatikgetriebe abgesichert werden. Versicherungsumfang, Laufzeit, Voraussetzungen und Kosten klären wir individuell im persönlichen Beratungsgespräch. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
